Allgemeine Geschäftsbedingungen der HEY HR Services AG

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgende AGB) gelten, sofern zwischen der HEY HR Services AG (nachfolgend «Auftragnehmerin» genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber) ein Vertrag zustande gekommen ist und sofern von den Parteien nicht konkret etwas Abweichendes geregelt wurde. Von den AGB abweichende Regelungen und Abänderungen hiervon bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

Andere Bedingungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen.

Leistungen der HEY HR Services AG

Die HEY HR Services AG erbringt Dienstleistungen insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • HR-Interimseinsätze
  • HR-Projekte
  • HR-Outsourcing
  • Payroll
  • HR-Community


Massgebend für die genau zu erbringende Dienstleistung ist der jeweils zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag.

Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Offerte der Auftragnehmerin annimmt. Die in der Offerte genannte Frist zur Annahme der Offerte ist verbindlich; bei Ablauf der Frist, ist die Auftragnehmerin nicht mehr an die Offerte gebunden. Sowohl Offerte als auch Akzept der Offerte bedürfen der Schriftform. Nach Eingang des Akzepts stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber den Vertrag mit vereinbartem Inhalt zur Unterzeichnung zu. Die Vertragsunterzeichnung ist rein deklaratorischer Natur.

Die Erstellung der Offerte ist kostenlos, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.

Kostenloses Erstgespräch

Vor Erstellung der Offerte, bietet die Auftragnehmerin ein kostenloses Erstgespräch an. Sofern die Auftragnehmerin vor dieser Erstberatung nicht ausdrücklich auf Honorarfolgen hingewiesen hat, ist ein erstes Gespräch im Umfang bis zu einer halben Stunde kostenlos. Längere Beratungen sind gemäss dem untenstehenden Absatz «Honorar und Auslagenersatz» zu entschädigen.

Honorar und Auslagenersatz

Der massgebende Honoraransatz für die zu erbringende Dienstleistung ergibt aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag.

Sämtliche Arbeiten, die nicht Teil eines offerierten Projektes sind, werden protokolliert und nach dem vereinbarten Ansatz abgerechnet.

Änderungen der Honorarsätze sind vorbehalten, müssen dem Auftraggeber aber schriftlich angezeigt werden. Es wird im Übrigen auf den Titel ‘Änderungen der AGB’ verwiesen.

Die Auftragnehmerin führt Buch über sämtliche Auslagen, die ihr durch die Vertragserfüllung entstehen. Diese sind vom Auftraggeber separat zu entschädigen.

Abweichungen von der vereinbarten Dienstleistung und Honorar

Falls sich die der Preisbildung und/oder der zu erbringenden Dienstleistung zugrunde liegenden Verhältnisse wesentlich ändern oder als wesentlich anders als angenommen erweisen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Leistungen und/oder die Preise und Konditionen den Verhältnissen anzupassen. Lehnt der Auftraggeber den angepassten Vertrag innert der ihm gesetzten Frist ab, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen.

Rechnung / Zahlungsbedingungen

Die Auftragnehmerin erstellt und versendet ihre Rechnungen jeweils monatlich.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum.

Die Rechnung gilt als richtig und akzeptiert, sofern sie nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt Rechnung in schriftlicher Form bemängelt wird.

Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug und es ist ein Verzugszins geschuldet.

Bei Zahlungsverzug werden folgende Mahngebühren in Rechnung gestellt:

Erste Zahlungserinnerung – ohne Mahngebühren

Zweite Zahlungserinnerung – CHF 30.–

Dritte Zahlungserinnerung – CHF 50.–

Wird nach Ablauf der Frist der dritten Zahlungserinnerung der geschuldete Betrag nicht bezahlt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen. Zudem behält sie sich das Recht vor, die ausstehende Forderung einer Inkassodienstleisterin zu übergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich diesfalls zur Übernahme einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.–.

Pflichten des Auftraggebers

Um die Leistungen ordnungsgemäss durchführen zu können, muss der Auftraggeber das Folgende für die Auftragnehmerin bzw. deren arbeitnehmenden Personen bereitstellen:

  • Sämtliche Daten oder IT-Infrastruktur, die zur Ausübung der Tätigkeit bentöigt werden.


Pflichten der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, getreuen und sachkundigen Vertragserfüllung. Zudem verpflichtet sie sich, wo gemäss zu erbringender Dienstleistung relevant, geeignetes Personal zur Verfügung zu stellen. Eingesetzte Mitarbeitende werden nur mit schriftlicher Zustimmung ausgetauscht. Ansonsten richten sich die Pflichten der Auftragnehmerin nach den Regeln gemäss Art. 398 ff. OR.

Ansprechperson

Sowohl der Auftraggeber als auch die Auftragnehmerin haben jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, an den sich die Parteien bei zu klärenden Fragen wenden können. Die Personen werden namentlich im zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag genannt.

Haftung der Auftragnehmerin

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Auftragnehmerin wie folgt eingeschränkt:

Die Auftragnehmerin haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten und nur für den unmittelbaren Schaden. Namentlich ist die Haftung für Ansprüche Dritter, entgangenen Gewinn und generell für Folgeschäden aller Art ausgeschlossen. Die Haftungssumme beschränkt sich auf CHF xxx pro Schadenereignis. Die Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen.

Wird die Auftragnehmerin durch Gründe, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, und entsteht dadurch ein Schaden, wird die Haftung wegbedungen.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Ob das Vertragsverhältnis befristet oder unbefristet ist, ergibt sich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag.

Bei unbefristeten Vertragsverhältnissen kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende gekündigt werden.

Ausserordentliche Kündigungsgründe bleiben vorbehalten. Eine vorzeitige Kündigung ist insbesondere möglich:

  • Wenn, davon auszugehen ist, dass das Ergebnis für den Auftraggeber nicht brauchbar ist, wobei auf die Sichtweise eines durchschnittlichen Betrachters abzustellen ist.
  • Wenn, die Vertragserfüllung seitens der Auftragnehmerin nicht mehr möglich ist.
  • Wenn, das Verhalten einer der Parteien bzw. deren Mitarbeitenden eine weitere Zusammenarbeit verunmöglichen.
  • In den vorliegenden AGB genannten Fällen.


Wird das Vertragsverhältnis vorzeitig aufgelöst, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Hat die Auftragnehmerin im Hinblick auf die Erfüllung der gemäss Vertrag vereinbarten Dienstleistung Aufwendungen getätigt, so sind die entstandenen Kosten Ersterer zurückzuerstatten. Gleich verhält es sich mit Ressourcen der Auftragnehmerin, die im Hinblick auf die Erfüllung der gemäss Vertrag vereinbarten Dienstleistung blockiert wurden, aufgrund der vorzeitigen Auflösung frei geworden sind, aber aufgrund der Kurzfristigkeit nicht anders eingesetzt werden können.

Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, ist die ordentliche Kündigung nur nach Ablauf der definierten Mindestvertragslaufzeit zulässig.

Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss jeweils vor Ablauf der Frist beim Empfänger eingehen.

Referenzen, Tätigkeit für Wettbewerber, Beizug Dritter

Der Auftragnehmerin ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Auftraggeber / die Auftraggeberin sie beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und sie darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.Ä. des Auftraggebers / der Auftraggeberin verwenden.

Es ist der Auftragnehmerin gestattet, während der Laufzeit des Vertrags mit dem Vertragspartner und darüber hinaus Aufträge von Auftragnehmern gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten.

Zur Vertragserfüllung wird der Auftragnehmerin das Substitutionsrecht eingeräumt.

Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin behandelt alle vom Auftraggeber erhaltenen, nicht allgemein bekannten Informationen vertraulich. Der Auftraggeber behandelt seinerseits alle ihm von der Auftragnehmerin unterbreiteten Offerten, Dokumente, Empfehlungen und Berichte vertraulich.

Die Parteien leisten Gewähr dafür, dass ihre jeweiligen Mitarbeiter die genannte Vertraulichkeit einhalten. Allfällige aus der Verletzung dieser Bestimmung resultierende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Datenschutz

Betreffend Datenschutz wird auf die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung verwiesen.

Änderungen der AGB

Werden die AGB geändert, so ist der Vertragspartner schriftlich darüber zu informieren. Opponiert der Vertragspartner innert der ihm gesetzten Frist nicht gegen die Änderungen, so erlangen die neuen AGB Gültigkeit. Ist der Vertragspartner mit den neuen AGB nicht einverstanden, so steht ihm das Recht zu, das Vertragsverhältnis ordentlich zu künden. Die abgeänderten AGB erlangen keine Gültigkeit.

Teilungültigkeit

Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Emmenbrücke. Es wird schweizerisches materielles Recht angewandt.